Europäisches Gesetz zur Barrierefreiheit (EAA)

Neue Zugänglichkeitsverpflichtungen für Unternehmen: Was die Richtlinie 2019/882/EU und die griechische Gesetzgebung vorsehen

Ab Juni 2025 werden auf der Grundlage der neuen Richtlinie 2019/882/EU (European Accessibility Act – EAA) und des griechischen Gesetzes 4782/2021 erhebliche Änderungen für Unternehmen in Kraft treten, die Produkte und Dienstleistungen im europäischen Raum anbieten. Was ändert sich, wer ist davon betroffen und wie sollten sich Unternehmen, insbesondere im Gastgewerbe, vorbereiten?

Was ist die Richtlinie 2019/882/EU (EAA)?

Die Richtlinie 2019/882/EU, bekannt als European Accessibility Act (EAA), zielt darauf ab, allen Bürgern – insbesondere Menschen mit Behinderungen – einen gleichberechtigten Zugang zu wesentlichen Gütern und Dienstleistungen zu gewährleisten, sowohl in der physischen als auch in der digitalen Umgebung. Barrierefreiheit ist jetzt nicht nur ein soziales Thema, sondern auch eine gesetzliche Verpflichtung für Unternehmen.

Übernahme in die griechische Gesetzgebung

Griechenland hat die Richtlinie durch das Gesetz 4782/2021 (Artikel 127) umgesetzt, in dem die Verpflichtungen in Bezug auf die Bereitstellung von digital zugänglichen Dienstleistungen und Produkten ausdrücklich festgelegt sind.

Wen es betrifft

Die neue Gesetzgebung betrifft eine breite Palette von Unternehmen, darunter auch

  • Banken

  • Einzelhandelsunternehmen

  • Telekommunikation

  • IT-Dienstleistungsunternehmen

  • Transportdienstleister

  • Unternehmen des Gastgewerbes (Hotels, Touristenunterkünfte, Online-Buchungsplattformen)

Vor allem Hotels und Fremdenverkehrseinrichtungen (von denen viele zu den Kunden von EMD Infotech gehören) müssen sich an die neuen Anforderungen an die Barrierefreiheit ihrer digitalen Kanäle wie Websites, Buchungsanwendungen, elektronische Kommunikationsformulare und sogar digitale Terminals (Self-Check-in, Info-Kioske usw.) anpassen.

Was vorgesehen ist

Insbesondere sind die Unternehmen verpflichtet, sicherzustellen, dass

  • Websites und mobile Anwendungen entsprechen den internationalen Zugänglichkeitsstandards (WCAG 2.1 AA oder höher).

  • Die online angebotenen Informationen und Dienste sind für Menschen mit Behinderungen zugänglich (z. B. für Benutzer von Bildschirmlesegeräten, Menschen mit Seh-, Hör- oder Mobilitätsproblemen).

  • Automatische Kundenservicesysteme (Kioske, Terminals) erfüllen die Anforderungen an die Barrierefreiheit.

  • Angemessene Informationen über die verfügbaren Zugänglichkeitsfunktionen werden bereitgestellt.

Fristen – Fristen

  • Umsetzungsdatum: 28. Juni 2025.
    Bis dahin müssen die Unternehmen, die in den Anwendungsbereich fallen, die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung der Vorschriften abgeschlossen haben.

  • Übergangsphase:
    Nur für Produkte, die vor dem 28. Juni 2025 auf den Markt kommen, ist eine Übergangsfrist bis 2030 vorgesehen.

Welche Maßnahmen sind erforderlich?

  1. Überprüfung von Websites und Anwendungen auf Zugänglichkeit.

  2. Technische Aktualisierungen, falls erforderlich, um die WCAG 2.1 AA Standards zu erfüllen.

  3. Schulungen für Mitarbeiter, die Inhalte verwalten oder Kunden über digitale Kanäle bedienen.

  4. Detaillierte Informationen für Kunden über die neuen Zugänglichkeitsfunktionen.

  5. Eine Erklärung zur Zugänglichkeit auf der Website und/oder der Anwendung, in der die getroffenen Maßnahmen beschrieben werden.

Was sind die Risiken für diejenigen, die sich nicht daran halten?

Die Nichteinhaltung kann zur Folge haben:

  • Geldbußen

  • Beschwerden und rechtliche Schritte

  • Verlust des Kundenvertrauens und Schädigung des Rufs des Unternehmens

Wie kann EMD Infotech helfen?

EMD Infotech verfügt über das Know-how und die entsprechenden Tools für:

  • Vollständige Überprüfung der Zugänglichkeit von Websites und Anwendungen

  • Entwicklung oder Aktualisierung von digitalen Kanälen gemäß den WCAG 2.1 Standards

  • Beratung und Schulung des Personals

  • Erstellung einer Erklärung zur Barrierefreiheit und Gewährleistung der Einhaltung des neuen Rechtsrahmens

Wenn Sie weitere Informationen und Unterstützung bei der Einhaltung der EAA-Anforderungen benötigen, wenden Sie sich an unser Team.


Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um einen ersten kostenlosen Barrierefreiheits-Check für Ihre Website oder App durchzuführen!


Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken und basiert auf der aktuellen Gesetzgebung bis Mai 2025.

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